| Maultaschen-Kündigung: Widerstand formiert sich |
| Freitag, 06. November 2009 | |
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Der interfrakionelle Antrag von Sozialdemokraten, Freien Grünen und Linken im Wortlaut: Die Stadt Konstanz verpflichtet sich, von der durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bestätigten Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung auch bei Bagatelldelikten, in aller Regel keinen Gebrauch zu machen. Sollte dennoch eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, bedarf dies der Zustimmung des Oberbürgermeisters. Die Stadt Konstanz empfiehlt allen Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, sich dieser Erklärung anzuschließen. Zur Begründung führen die Antragsteller an: In der Bevölkerung stößt die von den Arbeitsgerichten seit 1984 praktizierte und zunehmend verschärfte Rechtsprechung der Null-Toleranz auf wenig Verständnis. Dies umso mehr, als sie sich in keinem anderen Rechtsgebiet wiederspiegelt. Im Strafrecht werden Verfahren unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von ca. 50 EUR in aller Regel eingestellt (§ 248a StPO). Im Beamtenrecht wird der Wert einer Sache bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt. Der Diebstahl geringertiger Gegenstände führt nicht zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Im zivilrechtlichen Bereich (Geschäftsführer u.ä.) kommt es gar nicht erst zu vergleichbaren Verfahren. Auf die Idee, einen Geschäftsfürer zu entlassen, weil er seine private Post von seiner Sekretärin frankieren lässt, zu entlassen, kommt schon gar niemand. Die wenigen zivilrechtlichen Verfahren, die es hier gibt, beschäftigenn sich mit der Frage, ob etwa 260 EUR noch geringfügig sind. Im Konzern Stadt werden Angestellte, Arbeiter, Beamte, Geschäftsführer, freie Mitarbeiter.... beschäftigt. Wenn die Mitarbeiterinnen der Stadt nur aufgrund der Art des Beschäftigungsverhältnisses mit derart unterschiedlichen Sanktionen bei der Begehung von Bagatelldelikten rechnen müssen, ist dies nicht gerecht. Es führt zu einer extremen Verunsicherung und schadet dem Ansehen der Stadt Konstanz. Wir wollen, dass sich die Beschäftigten der Stadt Konstanz, gleich in welchem vertraglichen Verhältnis sie zu ihr stehen, gerne und mit vollem Einsatz arbeiten. Die vorgeschlagenen Selbstverpflichtung könnte hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. |
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| Letzte Aktualisierung ( Samstag, 07. November 2009 ) |