| Maultaschen-Fall: Fristlose Kündigung unangemessen |
| Dienstag, 06. April 2010 | |
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Keine Kündigungen mehr wegen Bagatelldelikten Der vorläufige Ausgang des Konstanzer Maultaschenfalls vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg lässt folgenden Schluss zu: Die fristlose Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin der Konstanzer Spitalstiftung war unangemessen. Eine Abmahnung hätte völlig ausgereicht, so der Vorsitzende Richter Tillmanns, „nicht aber die fristlose Kündigung“. Klar auch Tillmanns Wink mit dem Zaunpfahl: Sollte die Konstanzer Spitalstiftung dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich nicht zustimmen und lässt sie es auf ein Urteil ankommen, dann riskiert sie eine klare Niederlage. Ein äußerst unrühmliches Ende, für das vor allem Bürgermeister Claus Boldt verantwortlich ist. Schon vor Monaten hat die Linke.Liste Konstanz darauf gedrängt, den Fall nicht eskalieren zu lassen und mehrmals vorgeschlagen, es bei einer Abmahnung zu belassen. Doch Sozialdezernent Boldt erwies sich als ausgesprochen beratungsresistent und hat mit seinem Verhalten dafür gesorgt, dass sich die Stadt weit über ihre Grenzen hinaus zum Gespött gemacht hat. Wir bleiben dabei: Der Dezernent scheint mit seiner Aufgabe – nicht nur in diesem Fall – überfordert zu sein. Auch das völlig unnötige Nachtreten von Stadt und Spitalstiftung wurde von Richter Tillmanns energisch gerügt. Die Pressemitteilung gegen Ende 2009, in der der Gekündigten neben dem „Diebstahl“ einiger Maultaschen auch noch fehlerhafte Medikation vorgeworfen wurde, war für Tillmanns „starker Tobak“. Eine parteiübergreifende Initiative von LLK, SPD und FGL, die darauf drängte, zukünftig keine Kündigungen wegen Bagatelldelikten mehr zuzulassen, wurde leider von einer Mehrheit des Gemeinderates abgebügelt. Die LLK ist aus aktuellem Anlass der Meinung, dass man darüber umgehend nochmal diskutieren sollte. Holger Reile Vera Hemm |
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 06. April 2010 ) |